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BMEL, Information,
Stand: 18. 11. 2014

Um landwirtschaftliche Flächen in Deutschland konkurrieren viele Interessenten. Die Entwicklung der vergangenen Jahre setzt viele landwirtschaftliche Betriebe unter Druck. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarkt analysiert die aktuelle Situation auf den Bodenmärkten, beeinflussende Faktoren sowie Herausforderungen und formuliert aktuelle bodenmarktpolitische Ziele und Handlungsoptionen.

Boden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die Landwirtschaft und spielt für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Er ist Grundlage für eine sichere Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und ein ausreichendes Einkommen der Landwirte. Doch um diese Flächen konkurrieren mit der Landwirtschaft die Forstwirtschaft, Naturschutz, Siedlung, Verkehr, Industrie und sonstige Infrastruktur.

Landwirtschaftliche Bodenmärkte sind gerade in jüngster Zeit von einschneidenden Veränderungen und Herausforderungen betroffen:

  • der zum Teil drastische Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen, der es vielen Betrieben zunehmend unmöglich macht, die für eine Existenzsicherung notwendigen Flächen zu halten oder zu erwerben,
  • die zunehmenden Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren auf den Bodenmärkten,
  • die Ausbildung von Holdingstrukturen in der Landwirtschaft,
  • die Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken in immer noch beträchtlichem Umfang.

 

Vor diesem Hintergrund wurde Anfang 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik von der Agrarministerkonferenz (AMK) beschlossen und eingerichtet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich bereit erklärt, die Arbeit dazu zu organisieren. Neben dem BMEL und den einzelnen Bundesländern gehört auch das Thünen-Institut dazu, das sich in die Diskussionen vom wissenschaftlichen Standpunkt aus einbringt. Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Situation auf den Bodenmärkten eingehend zu analysieren, aktuelle bodenmarktpolitische Ziele zu formulieren und daraus abgeleitete Handlungsoptionen zu entwerfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf dem bodenrechtlichen Instrumentarium liegen – im Wesentlichen einem Zuständigkeitsbereich der Länder.

Die Arbeitsgruppe hat zur Agrarministerkonferenz am 4. und 5. September 2014 in Potsdam einen Zwischenbericht vorgelegt. Dieser enthält eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Situation auf den Bodenmärkten. Dabei wird deutlich, dass die Entwicklung auf den Bodenmärkten von einer Vielzahl verschiedenster Einflussfaktoren abhängt. Im Zwischenbericht werden darüber hinaus aktuelle bodenmarktpolitischer Ziele formuliert:

  • Aufrechterhaltung und Förderung einer breiten Streuung des Bodeneigentums,
  • Vermeidung marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten,
  • Vorrang von Landwirten beim Flächen­erwerb,
  • Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • Begrenzung des Anstiegs von Kauf- und Pachtpreisen landwirtschaftlicher Flächen,
  • Vorrang für eine landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen,
  • Verbesserung der Informationslage sowie der Markttransparenz auf dem Bodenmarkt.

 

Die bodenmarktpolitischen Ziele sollen auch Eingang in den 2015 erscheinenden agrar­politischen Bericht der Bundesregierung ­finden. Im September 2014 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihren Zwischenbericht auf der Herbst-Agrarministerkonferenz 2014 in Potsdam vorgelegt.

Folgende weitere Arbeitsschritte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind vorgesehen:

  • ab September 2014: Analyse und Bewertung verschiedener bodenmarktpolitischer Vorschläge und Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • März 2015: Vorlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe auf der Frühjahrs-AMK 2015 in Bad Homburg
  • ab April 2015: Umsetzung der Vorschläge in Bund und Ländern

Bei der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen und deren möglicher Umsetzung ist zu berücksichtigen, dass die agrarstrukturellen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen. Die von der Arbeitsgruppe auszuarbeitenden Vorschläge können nur empfehlenden Charakter haben. Es wird den Ländern im Wesentlichen den Ländern vorbehalten bleiben, die Vorschläge aufzugreifen.