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BMELV, Referat 411, 28. 6. 2013, 4478 – 411-00703-A097/020

Die Vorstellungen der Bundesländer über den weiteren Weg der Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG unterscheiden sich mittlerweile deutlich voneinander. So sprechen sich z. B. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern für einen deutlich längeren Privatisierungszeitraum über das Jahr 2025 hinaus aus. Der Bund sieht dagegen nach den Anpassungen der Privatisierungsgrundsätze von Ende April 2013 aktuell keine Notwendigkeit für weitere Änderungen oder sogar eine grundlegende Überarbeitung.

Schon früh hatten daher die beiden Länder Verhandlungen mit dem Bund über einen möglichen Verkauf der BVVG-Flächen geführt. Die Gespräche waren aber insbesondere aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen zum Kaufpreis der Flächen ergebnislos geblieben. In einem Schreiben an das BMF vom 24.7.2012 hatten die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern daher vorgeschlagen, die BVVG-Flächen zukünftig treuhänderisch von den Ländern verwalten zu lassen. In einem Antwortschreiben hatte das Bundesministerium der Finanzen dieses Modell abgelehnt, da es wichtige Bedingungen des Bundes nicht erfüllte. Gleichzeitig wurden den Ländern aber weitere Gespräche angeboten, um dabei auch Chancen und Bedingungen für einen mittel- bis langfristigen Verkauf der Flächen auszuloten.

Mit der Einladung der fünf ostdeutschen Bundesländer zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 17.6.2013 ist der Bund dieser Zusage nachgekommen. Dabei zeigte sich, dass vor allem Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ein unverändert großes Interesse am Erwerb der BVVG-Flächen haben. Im Ergebnis hat man sich darauf verständigt, dass der Bund nun zunächst mit diesen beiden Ländern auf Fachebene die Bedingungen für einen möglichen Verkauf der Flächen prüfen soll. Bund und Länder haben sich dabei gegenseitig zugesagt, länderspezifische Modelle der Finanzierung und rechtlichen Gestaltung der Verkäufe ergebnisoffen zu prüfen. Die übrigen ostdeutschen Länder werden über den Fortgang der Gespräche jeweils zeitnah unterrichtet. Im Herbst 2013 sollen dann in einem erneuten Gespräch auf politischer Ebene die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe bewertet werden. Danach ist zu entscheiden, ob realistische Erfolgschancen für einen Verkauf der Flächen bestehen.

Seitens des Bundes besteht unverändert die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Verkauf der BVVG-Flächen an die Länder. Aus Sicht der Bundesregierung ist es daher zu begrüßen, dass die Gespräche zum Verkauf der Flächen wieder aufgenommen worden sind. Darin sollte zügig geklärt werden, ob eine Einigung auf ein bestimmtes Verkaufsmodell samt Parameter möglich ist. Allerdings sollten bei einem Verkauf verschiedene Bedingungen erfüllt sein; hierzu gehören, dass:

  • sich die Länder den Kaufpreisvorstellungen des Bundes spürbar annähern,
  • die Erledigung der Ansprüche der Alt­eigen­tümer gemäß dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz nicht gefährdet wird
  • und nicht nur eine Übernahme der Flächen, sondern auch von Aufgaben und Personal der BVVG erfolgt.