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D O K U M E N T A T I O N

DRV, Brief vom 16. 9. 2009

Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Manfred Nüssel hat an Bundes­finanzminister Peer Steinbrück ein Schreiben folgenden Wortlautes gerichtet:

… die vom Deutschen Raiffeisenverband vertretenen Agrargenossenschaften können ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur dann dauerhaft sichern, wenn sie ihre Produktionsgrundlagen entsprechend den sich laufend ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickeln können. Die genossenschaftlichen Unternehmen benötigen eine stabile Produktionsgrundlage insbesondere bei Grund und Boden, die durch Pacht oder Kauf gesichert werden muss. Das gilt in besonderem Maße für die BVVG-Pachtflächen. Ein solches Ziel können die Agrargenossenschaften aber nur begrenzt erreichen. Durch das praktizierte Ausschreibungsverfahren sind in letzter Zeit die Kauf- und Pachtpreise für BVVG-Flächen stark angestiegen. Sie haben ein Niveau erreicht, das vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation für die landwirtschaftlichen Unternehmen kaum mehr darstellbar ist.

Vor diesem Hintergrund müssen aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbandes die Privatisierungsgrundsätze der BVVG überprüft werden. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass eine transparente Kaufpreisermittlung erfolgt. Die sollte auf der Basis von regionalen Wertansätzen der Gutachterausschüsse geschehen. Diese Werte bilden die aktuellen Marktpreise einer Region genauer ab als die Ergebnisse von Ausschreibungsverfahren. Sollte es weiterhin zu Ausschreibungsverfahren kommen, schlage ich vor, eine angemessene Kappungsgrenze einzuführen, um Marktverzerrungen insbesondere durch den Einsatz von außerlandwirtschaftlichem Kapital einzuschränken. Die Agrargenossenschaften bekennen sich in diesem Zusammenhang zwar zum marktwirtschaftlichen Grundsatz einer Preisbildung durch Angebot und Nachfrage. Allerdinge sollte die BVVG als mit Abstand bedeutendster Verkäufer von landwirtschaftlichen Grundstücken stärker als bisher die Auswirkungen ihres Handelns auf den allgemeinen Bodenmarkt bedenken und wie in der Vergangenheit agrarstrukturelle Belange mit berücksichtigen. Beide Gesichtspunkte würden nach unserer Auffassung die geforderte Einschränkung bei der Kaufpreisermittlung rechtfertigen.

Weiterhin halte ich es für dringend erforderlich, die 450 ha-Grenze für den Erwerb von BVVG-Flächen im Direktverkauf aufzuheben. Durch diese Grenze wird der Flächenerwerb von wachstumswilligen Zukunftsunternehmen ohne eine nachvollziehbare Begründung erschwert. Außerdem muss nach meiner Auffassung die gängige Praxis bei der Bildung von Verkaufslosen beendet werden, bei der schwer verwertbare Flächen attraktiven zugeschlagen werden. Durch diese Vorgehensweise werden den landwirtschaftlichen Unternehmen unnötige Belastungen auferlegt.